ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

adworx GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der adworx GmbH („Agentur“) und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Die Agentur erbringt kreative und beratende Leistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Packaging Design
  • PoS-Marketing & Displayentwicklung
  • Markenentwicklung
  • Reinzeichnung & Druckdatenerstellung
  • Produktionsbegleitung
  • Strategische Beratung

(2) Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte kreative Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.


§3 Zusammenarbeit & Mitwirkungspflichten

Eine erfolgreiche Projektumsetzung basiert auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für das Projekt erforderlichen Inhalte vollständig, rechtzeitig und in final geprüfter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • die sachliche Richtigkeit aller Angaben,
  • die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Inhalte,
  • die Vollständigkeit gesetzlich vorgeschriebener Kennzeichnungen.

(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Projektfristen angemessen.


§4 Rechtliche Verantwortung & LMIV-Zusatzvereinbarung

(1) Grundsatz

Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung von Inhalten oder Gestaltungsergebnissen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2) Insbesondere nicht geschuldet ist die Prüfung hinsichtlich:

  • Wettbewerbsrecht
  • Marken- und Designrecht
  • Urheberrecht
  • Lebensmittelrecht (insb. LMIV)
  • Health-Claims-Verordnung
  • Bio- und Nachhaltigkeitskennzeichnung
  • Produktsicherheitsrecht
  • Verpackungsgesetz
  • ESG- oder Umweltclaims

(3) Spezielle LMIV-Regelung für Lebensmittelverpackungen

Bei der Gestaltung von Lebensmittelverpackungen gilt ergänzend:

  • Die Agentur setzt ausschließlich die vom Auftraggeber gelieferten Pflichtangaben grafisch um.
  • Die inhaltliche Verantwortung für:
    • Zutatenlisten
    • Allergenkennzeichnung
    • Nährwerttabellen
    • Herkunftsangaben
    • Füllmengenangaben
    • Mindesthaltbarkeitsdaten
    • Claims und Werbeaussagen liegt vollständig beim Auftraggeber.
  • Vor Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich die rechtliche Prüfung und Freigabe sämtlicher Pflichtangaben.

Die Agentur haftet nicht für lebensmittelrechtliche Verstöße, sofern diese auf vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Inhalten beruhen.

§5 Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI-Klausel)

(1) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen ihrer kreativen und konzeptionellen Arbeit KI-gestützte Tools einzusetzen.

(2) Dabei kann es sich insbesondere um Tools zur:

  • Ideenfindung
  • Textgenerierung
  • Bildgenerierung
  • Visualisierung
  • Layoutunterstützung handeln.

(3) Die finale kreative Leistung wird stets durch qualifizierte Mitarbeiter geprüft, kuratiert und verantwortet.

(4) Der Auftraggeber erkennt an, dass bei Nutzung generativer KI-Tools trotz sorgfältiger Prüfung theoretisch Übereinstimmungen mit bestehenden Werken Dritter nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

(5) Eine verschuldensunabhängige Haftung für etwaige urheberrechtliche Risiken aus KI-generierten Bestandteilen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von der Agentur erbrachten kreativen Leistungen (Entwürfe, Konzepte, Designs, Illustrationen, Layouts, Texte, Präsentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte.

(3) Nutzungsrechte gelten ausschließlich:

  • für die konkret beauftragte Marke / Produktlinie
  • für das konkret beauftragte Medium (z. B. Verpackung, Display)
  • für das vereinbarte Vertriebsgebiet
  • für die vereinbarte Auflagenhöhe (sofern definiert)
  • für die vereinbarte Nutzungsdauer

(4) Jede darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere:

  • internationale Nutzung
  • Nutzung für weitere Produktvarianten
  • Nutzung für neue Produktlinien
  • Nutzung einzelner Gestaltungselemente isoliert
  • Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch Dritte
  • digitale oder werbliche Zweitverwertung

bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

(5) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Vergütungsansprüche.

(6) Offene Layoutdaten, Reinzeichnungsdateien oder editierbare Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der Nutzungsrechtseinräumung und werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übertragen.

(7) Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Auftraggeber lediglich eine widerrufliche Nutzung gestattet.

(8) Nicht ausgewählte Entwürfe oder Präsentationsideen dürfen nicht genutzt werden.

(9) Die Agentur bleibt berechtigt, die Arbeiten zur Eigenwerbung zu verwenden.

 

§7 Präsentationen und Pitches

(1) Präsentationen sind honorarpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Sämtliche präsentierten Konzepte bleiben Eigentum der Agentur.

(3) Bei Nichtbeauftragung ist eine Nutzung ausgeschlossen.

 

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(4) Bei umfangreichen Projekten kann die Agentur Abschlagszahlungen verlangen.

 

§9 Druckfreigabe und Produktion

(1) Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber Korrektur- oder Druckdaten zur Freigabe.

(2) Mit schriftlicher Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für:

  • inhaltliche Richtigkeit
  • Vollständigkeit
  • Maßangaben
  • Pflichtkennzeichnungen
  • Rechtskonformität

(3) Nach Druckfreigabe ist eine Haftung für Produktionsfehler ausgeschlossen, sofern diese auf freigegebenen Daten beruhen.

(4) Branchenübliche Farb-, Material- und Fertigungstoleranzen gelten nicht als Mangel.

(5) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäß.


§10 Fremdleistungen

(1) Die Agentur ist berechtigt, Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

(2) Fremddienstleister sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

(3) Für Leistungen Dritter haftet die Agentur nicht, soweit gesetzlich zulässig.


§11 Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, die entwickelten Arbeiten zu Referenzzwecken in Print- und digitalen Medien zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.


§12 Datenarchivierung

Projektdateien werden ohne Gewähr für 12 Monate archiviert. Danach besteht keine Aufbewahrungspflicht.


§13 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für:

  • entgangenen Gewinn
  • Produktionsausfälle
  • Rückrufaktionen
  • mittelbare Schäden
  • Folgeschäden

ist ausgeschlossen.

(4) Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


§14 Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten.


§15 Kündigung

Im Falle einer Kündigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.


§16 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.


§17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – Bielefeld.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Stand: 3/2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen

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